Bürgergeld beantragen
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nicht mehr. Dafür wurde das Bürgergeld eingeführt. Möchten Sie Bürgergeld beantragen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Sie möchten lieber mit uns sprechen?
Rufen Sie uns an unter 0421/56 60 0
Was ist das Bürgergeld?
Statt des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) gibt es jetzt das Bürgergeld. Das Ziel des Bürgergeldes ist es, Menschen zu helfen, die gerade keinen Job haben oder nicht genug Geld verdienen, um alle Kosten für ihren Lebensunterhalt zu bezahlen.
Wie beantrage ich Bürgergeld zum ersten Mal?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Bürgergeld zu beantragen.
Der digitale Antrag
Am einfachsten und schnellsten ist der digitale Antrag über jobcenter.digital:
Schriftlich einreichen
Sie können Bürgergeld auch schriftlich beantragen. Dafür werfen Sie den ausgefüllten Antrag, Anlagen und Nachweise zusammen in den Briefkasten Ihres Jobcenters oder schicken ihn per Post.
Checkliste für den Bürgergeld-Antrag
Diese Unterlagen müssen Sie immer einreichen:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
- Mietvertrag und das letzte Mietänderungsschreiben (wenn Ihre Miete erhöht wurde)
- Aktuelle Unterlagen über Ihr Einkommen und Vermögen (z. B. Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge)
- Steuer-ID und Rentenversicherungsnummer
- Krankenkassenkarte
Um Bürgergeld zu beantragen, müssen Sie meistens drei Dinge einreichen:
- den Antrag (hier kommen Ihre grundlegenden Informationen rein)
- Anlagen (welche Anlagen Sie ausfüllen müssen, steht in Ihrem Antrag)
- Nachweise (Nachweise sind Dokumente, mit denen Sie zeigen, dass Ihre Angaben im Antrag und den Anlagen richtig sind)
Wichtig: Reichen Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen (z. B. Mietvertrag) keine Originaldokumente ein. Nur der Antrag und die Anlagen müssen im Original eingereicht werden.
Manchmal müssen Sie noch andere Unterlagen einreichen. Melden Sie sich bei uns im Jobcenter Bremen, wenn Sie Fragen haben – bei Ihrem/Ihrer Ansprechpartner:in oder unter 0421/56 60 0.
Wie kann ich Bürgergeld verlängern?
Sie haben bereits Bürgergeld bekommen, aber Ihr bewilligter Zeitraum ist bald vorbei? Dann müssen Sie keinen Erstantrag ausfüllen. Sie müssen aber eine Verlängerung für das Bürgergeld beantragen – das machen Sie mit dem Weiterbewilligungsantrag über jobcenter.digital.
Reichen Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag spätestens vier Wochen vor Fristablauf ein. Ganz einfach geht das über jobcenter.digital – einfach online ausfüllen und einreichen.
Wenn der Antrag per Post kommt, werfen Sie ihn nicht weg, denn dort stehen wichtige Infos drauf. Sie müssen den Antrag nicht ausfüllen, wenn Sie ihn schon bei jobcenter.digital abgeschickt haben.
Bei Ihnen kamen mehrere Anträge mit der Post? Sie haben auch vier Wochen vor Fristablauf noch keinen Weiterbewilligungsantrag mit der Post bekommen? Sie haben Fragen beim Ausfüllen des Antrags? Dann melden Sie sich einfach im Jobcenter Bremen unter 0421/56 60 0.
Sie haben Fragen?
Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Bürgergeld haben, helfen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Jobcenters Bremen natürlich gerne. Melden Sie sich gerne bei Ihrem/Ihrer Ansprechpartner:in oder unter 0421/56 60 0.
Das Jobcenter Bremen nimmt den Schutz Ihrer Sozialdaten sehr ernst. Hier erfahren Sie mehr zum Datenschutz:
Wissenswertes zum Thema „Datenschutz“
Das Jobcenter Bremen nimmt den Schutz Ihrer Sozialdaten sehr ernst. Grundsätzlich geben wir Ihre persönlichen Daten ohne eine gesetzliche Grundlage oder Ihre persönliche Zustimmung nicht an Dritte weiter. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Datenschutz“ im Jobcenter Bremen.
Wozu benötigt das Jobcenter Bremen Ihre Sozialdaten?
Arbeitsuchende erhalten beim Jobcenter Bremen verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die Ihren Unterhalt sichern. Diese Grundsicherung wird durch das Sozialgesetzbuch II geregelt (SGB II). Die Jobcenter in Deutschland haben die Aufgabe, die Leistungen nach SGB II zu gewähren.
Je nach individueller Situation, können die Leistungen unterschiedlich hoch sein. Um Ihre Lebenssituation richtig beurteilen zu können, befragt Sie das Jobcenter Bremen zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Unser Ziel ist es, Sie umfassend und bestmöglich zu unterstützen.
Was sind Sozialdaten?
Die von den Jobcentern erfragten Sozialdaten umfassen vor allem
- Ihren beruflichen Werdegang (von der Schulausbildung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Ihre derzeitigen Lebensverhältnisse (familiäre Beziehungen, Wohnsituation, Einkommens- und Vermögensverhältnisse)
Diese Sozialdaten dienen den Jobcenter-Mitarbeiter:innen als Beurteilungsgrundlage für Ihre persönlichen Lebensumstände und geben wichtige Anhaltspunkte für Ihre erfolgreiche Eingliederung in die Arbeitswelt. Die Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Das Jobcenter Bremen schützt die Sozialdaten vor eine Weitergabe an nicht befugte Stellen.
Wie werden Ihre Sozialdaten geschützt?
Das Jobcenter Bremen gibt Sozialdaten nicht an Dritte weiter, ohne dass eine gesetzliche Grundlage vorliegt oder Sie zuvor eingewilligt haben. Verantwortlich für den sachgerechten Umgang mit Ihren Sozialdaten sind die Jobcenter selbst.
Das Jobcenter Bremen schützt Ihre Sozialdaten unter anderem durch:
- Die datenschutzrechtliche Ausbildung der Mitarbeitenden, diese werden im Umgang mit Sozialdaten besonders angewiesen und datenschutzkonform geschult.
- Darüber hinaus hat das Jobcenter Bremen eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Sie unterstützt die Geschäftsführung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und steht gleichzeitig den Mitarbeitenden und Kunden:innen des Jobcenters Bremen als Ansprechpartnerin für Fragen zum Thema „Datenschutz“ zur Verfügung.
Welche Rechte haben Sie?
Zur Gewährleistung des Schutzes Ihrer Sozialdaten stehen Ihnen unter anderem folgende Rechte zu:
- das Recht auf Auskunft über Ihre persönlichen Daten und Akteneinsicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
- sollten Ihre Daten versehentlich falsch oder unvollständig sein, haben Sie das Recht auf Berichtigung
- auch wenn Ihre Sozialdaten zu Unrecht gespeichert wurden oder nicht mehr benötigt werden, haben Sie das Recht auf Löschung oder hilfsweise Sperrung
- Sie haben auch das Recht, sich mit Ihrem Anliegen an die Datenschutzbeauftrage im Jobcenter Bremen zu wenden oder an den „Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“
An wen können Sie sich wenden?
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich am besten nach vorheriger Terminvereinbarung an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner im Leistungs- oder Integrationsteam. Sollten Sie nach der jeweiligen Auskunft nicht zufrieden sein und sollte für Sie weiterhin ein Grund zur Nachfrage bestehen, wenden Sie sich bitte an die Teamleitung oder an die stellvertretende Leitung des jeweiligen Teams. Die Teamleitung kann die Erklärung oder Entscheidung der Fachkraft überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Parallel dazu besteht die Möglichkeit sich an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Bremen zu wenden, die Sie in datenschutzrechtlichen Fragen unterstützend beraten kann, falls Sie meinen, in Ihren Datenschutzrechten verletzt zu sein.
Jobcenter Bremen
Die Datenschutzbeauftragte
Utbremer Str. 90
28217 Bremen
Sie können sich auch an „Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)“ wenden.
Fragen und Antworten zum Datenschutz für Jobcenter-Kund:innen finden Sie hier.