Migrant:in in Bremen?
Wie das Jobcenter Bremen Sie als Migrant:in unterstützt – damit Sie einen guten Arbeitsplatz finden
Hier erfahren Sie, welche Angebote das Jobcenter für Migrant:innen hat, die Anspruch auf Bürgergeld haben. Falls Ihr Deutsch noch nicht perfekt ist, ist das kein Problem – gerne ist ein:e Übersetzer:in dabei.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an unter 0421/56 60 0
Als Migrant:in ist für Sie in Bremen vieles neu und vielleicht auch schwierig zu verstehen. Das Leben ist wahrscheinlich anders als in Ihrem Herkunftsland. Deswegen haben wir viele wichtige Informationen extra für Migrant:innen. Lassen Sie uns über Arbeit reden. Sie können uns anrufen und persönlich mit uns sprechen – oder Sie machen einen Termin im Jobcenter aus. Tipp: Wenn Sie die deutsche Sprache noch nicht sicher beherrschen, können wir das Gespräch ohne Kosten für Sie zusammen mit eine:r Übersetzer:in führen.
Das Jobcenter Bremen ist zu den folgenden Zeiten geöffnet – wir sind in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle für Sie da.
Montag 7:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7:30 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr*
Freitag 7:30 bis 12:00 Uhr
Wie unterstützt mich das Jobcenter Bremen?
Hier helfen wir
Muss ich jede Arbeit annehmen?
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Ich bin krank und kann meinen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Was muss ich tun?
Hier helfen wir
So können wir Ihnen helfen:
Um eine Arbeitsstelle in Bremen zu finden, braucht es eine gute Vorbereitung. Unsere Fachkräfte im Jobcenter unterstützen Sie gerne bei allen Schritten. Vielleicht haben Sie diese Fragen:
- Welche Arbeitgeber:innen haben passende Ausbildungsplätze oder freie Stellen?
- Was muss in meine Bewerbung und in meinen Lebenslauf*? Wird meine Berufserfahrung, Ausbildung, mein Schul- oder Hochschulabschluss anerkannt? Und wie gehe ich vor, um etwas anerkennen zu lassen? Muss ich die Kosten dafür selbst tragen**?
- Wie muss ich mich auf mein Vorstellungsgespräch vorbereiten?
* Fallen Kosten für die Bewerbung an, übernehmen wir diese, wenn sie vorher einen Antrag stellen und einen Anspruch auf SGB II-Leistungen haben.
** Fallen Kosten im Rahmen des Anerkennungsprozesses an, übernehmen wir die Kosten, wenn Sie vorher einen Antrag stellen und Anspruch auf SGB II Leistungen haben
Das müssen Sie tun:
- Sie stellen einen Antrag auf Bürgergeld.
- Sie machen einen Termin beim Jobcenter.
- Zusammen mit unseren Mitarbeiter:innen besprechen Sie, was Sie können und welche Arbeit Sie machen möchten.
- Wir besprechen auch gerne mit Ihnen, wie wir Sie bei der Suche nach einem möglichen Betreuungsplatz für Ihre Kinder unterstützen können.
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