Jobsuche und Weiterbildung
Sie suchen einen neuen Job? Sie möchten sich über eine berufliche Weiterbildung informieren? Sie interessieren sich für eine Arbeitsgelegenheit (damit sind „Ein-Euro-Jobs“ gemeint)? Auf dieser Seite fassen wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an unter 0421/56 60 0
Kooperationsplan: unser gemeinsamer Plan für Ihren Job
Unser Ziel: Wir helfen Ihnen, einen Job zu finden.
Zuerst tauschen wir uns in einem Beratungsgespräch aus:
- Wie ist Ihre aktuelle Situation?
- Wo liegen Ihre Stärken?
- Wo haben Sie schon Kenntnisse?
- Was sind Ihre Ziele?
Dann entwickeln wir gemeinsam eine Strategie – und halten die in einem Plan fest:
- Welche Schritte müssen Arbeitssuchende gehen?
- Wie unterstützt Sie das Jobcenter dabei?
Dieser gemeinsame Plan heißt Kooperationsplan. Der Kooperationsplan ist ein leicht verständlicher Leitfaden für den Eingliederungsprozess. Im Kooperationsplan halten wir gemeinsam alle Ziele und Schritte fest, die für Ihre Eingliederung in die Arbeitswelt nötig sind. Das Jobcenter prüft anschließend regelmäßig, ob alles so läuft, wie es im Plan steht. Es ist wichtig, dass sich die Arbeitssuchenden sowie das Jobcenter an den Plan halten. Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre Hilfebedürftigkeit schnell überwinden.
Wenn Sie und Ihr:e Arbeitsvermittler:in unterschiedliche Ideen zum Kooperationsplan haben und sich nicht einigen können, kann ein Schlichtungsverfahren mit einer neutralen Schlichtungsperson helfen.
Was passiert bei einem Schlichtungsverfahren?
Die Schlichtungsperson wird in einem oder mehreren Gesprächen versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Dafür haben alle Beteiligten 4 Wochen Zeit. Ein Schlichtungsverfahren ist bei der ersten Erstellung oder der weiteren Fortschreibung eines Kooperationsplans möglich.
Die Schlichtungsperson ist neutral. Das heißt, dass sie unabhängig ist, nicht die Interessen des Jobcenters vertritt und deshalb auch keine Vorgaben für das Gespräch von uns bekommt. Sie war vorher nicht in Ihre Beratung eingebunden und schaut auch nicht in Ihre Akten. Unterlagen, die für eine gemeinsame Lösung wichtig sein könnten, können Sie ihr aber selbstverständlich geben.
Wie kann ich ein Schlichtungsverfahren starten?
Das Schlichtungsverfahren können Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Arbeitsvermittler:in einleiten, jeder der Beteiligten kann das aber auch allein tun. An den Gesprächen teilnehmen müssen aber immer alle: Sie selbst, Ihr:e Arbeitsvermittler:in und die Schlichtungsperson. Wenn Sie ein Schlichtungsverfahren möchten, schreiben Sie uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Hilfe für Ihre Jobsuche
Wenn Sie einen neuen Job suchen, dann nutzen Sie am besten die JOBSUCHE der Bundesagentur für Arbeit. Die JOBSUCHE ist Deutschlands größtes Online-Jobportal. Dort haben viele Unternehmen Jobangebote gemeldet. Sie finden dort alle Informationen zur Bewerbung. Meistens können Sie sich direkt bewerben:
- für freie Stellen, Ausbildungsplätze und Duale Studiengänge
- für zusätzliche Arbeitsplatz- und Ausbildungsangebote (zum Beispiel Praktika oder Traineeships)
Zur Bundesagentur für Arbeit
Viele Vorteile: Die Jobsuche mit betreutem Benutzerkonto
Die JOBSUCHE bietet viele Zusatzfunktionen, wenn Sie ein betreutes Benutzerkonto haben.
Für Ihr Benutzerkonto brauchen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort. Als Kund:in des Jobcenters erhalten Sie beides zusammen, wenn Sie Ihren Erstantrag stellen.
Sie kennen Benutzername und Passwort nicht oder haben beides vergessen? Kein Problem: Sie können jederzeit beim Jobcenter Bremen danach fragen.
Diese Vorteile hat ein betreutes Benutzerkonto
- Es gibt viele Vorlagen für ein gutes Bewerbungsschreiben.
- Sie können Ihre Bewerbungen und Vermittlungsvorschläge vom Jobcenter ganz einfach verwalten.
- Wenn Sie Bewerbungen schreiben, unterstützt Sie Ihre Vermittlungsfachkraft, wenn Sie das möchten. In der JOBSUCHE heißt dieser Bereich „Bewerbungsassistenz“.
- In der JOBSUCHE können Sie den Unternehmen Fragen zum Job und zur Bewerbung stellen.
- Sie können sich auf viele Jobangebote direkt bewerben.
- Als Kund:in des Jobcenters erhalten Sie immer wieder Jobvorschläge. In der JOBSUCHE können Sie Ihrer Vermittlungsfachkraft online Rückmeldungen zu diesen Jobvorschlägen geben.
- Neue Jobangebote können Sie sich aus der JOBSUCHE per E-Mail schicken lassen. Diese Funktion schaltet Ihre Vermittlungsfachkraft frei, wenn Sie Bescheid sagen.
Sie haben einen Job in Aussicht, das Einstiegsgehalt ist aber nicht sehr hoch?
Nach längerer Arbeitslosigkeit kann es vorkommen, dass Sie zwar einen Job finden, das erste Gehalt aber z.B. wegen fehlender Erfahrung eher niedrig ist. Auch hier können Sie vom Jobcenter monatlich zusätzlich Geld bekommen. Das sogenannte Einstiegsgeld (ESG) wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Sprechen Sie uns gerne an. Ein Antrag ist auch online möglich.
Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, bekommen mit dem Teilhabechancengesetz bessere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.
Sie sind schon längere Zeit arbeitslos (mehr als zwei Jahre)? Dann möchten wir Sie intensiv betreuen, individuell beraten und besser fördern. Das Ziel: Wir möchten Ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Das Teilhabechancengesetz hat zwei Arten von Förderung für Langzeitarbeitslose:
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II): Als Kund:in des Jobcenters fördern wir Sie, wenn Sie mehr als 2 Jahre arbeitslos sind.
- Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II): Wir fördern Sie als Kund:in des Jobcenters, wenn Sie älter als 25 Jahre sind und in den letzten 7 Jahren 6 Jahre Arbeitslosengeld II (bzw. Bürgergeld) bekommen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen reicht es aus, wenn Sie in den letzten 7 Jahren 5 Jahre arbeitslos waren.
Wir unterstützen Ihre berufliche Weiterbildung
Viele Menschen finden deutlich schneller einen Job, wenn sie ihre Fähigkeiten verbessern. Das heißt berufliche Weiterbildung – und das Jobcenter unterstützt Sie dabei. Ihre persönlichen Ansprechpartner:innen helfen Ihnen weiter:
- Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um Ihre berufliche Weiterbildung.
- Wir besprechen mit Ihnen Möglichkeiten für Bildungsmaßnahmen.
- Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Angebot.
Diese beruflichen Weiterbildungen fördern wir (mit Beispielen)
Das Jobcenter Bremen bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung. Auch hier schauen wir auf Ihre Situation: Was ist das Beste für Sie – und wie schneiden wir es auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zu? Das planen wir gemeinsam mit Ihnen. So finden wir eine Lösung, die gut zu Ihnen passt.
Zum Beispiel fördern wir Berufsabschlüsse, den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder Anpassungsqualifizierungen (APQ), wenn Sie Ihren Berufsabschluss nicht in Deutschland gemacht haben.
Hier sind einige Beispiele für Weiterbildungen, die das Jobcenter Bremen gefördert hat:
- Gabelstaplerschein und Lagerausbildungen
- Lkw- oder Bus-Führerschein
- Auslieferungsfahrer:innen
- Ausbildungen in der Altenpflege
- Ausbildungen als Erzieher:in
- Bürokräfte und Verkauf
- Handwerkliche Berufe
- Erwerb von Grundkompetenzen – zum Beispiel Lese-, Mathe-, IT-Fertigkeiten
Wer übernimmt die Kosten für die berufliche Weiterbildung?
Das Jobcenter übernimmt in sehr vielen Fällen die Kosten für Ihre Weiterbildung. Das heißt: Dann ist die Weiterbildung für Sie kostenlos.
Für eine kostenlose Weiterbildung benötigen Sie einen Bildungsgutschein. Für einen Bildungsgutschein müssen Sie ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Deshalb sollten Sie in jedem Fall mit Ihrer Vermittlungsfachkraft sprechen und sich beraten lassen. Sie haben sich beraten lassen und erfüllen die Voraussetzungen? Dann bekommen Sie einen Bildungsgutschein.
Wenn Sie eine Weiterbildung machen, die einen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, erhalten Sie 150,- Euro monatlich. Wenn Sie die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung bestehen, erhalten Sie jeweils eine einmalige Prämie von 1.000 (Zwischenprüfung) bzw. 1.500,- Euro (Abschlussprüfung)
Das Weiterbildungsgeld erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld.
Rufen Sie uns an unter
0421/56 60 0
Hier bekommen Sie weitere Informationen zur beruflichen Weiterbildung
Hier sind einige Internetseiten, auf denen Sie sich über Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung informieren können:
mein NOW:
Informieren Sie sich national oder lokal über Möglichkeiten zur Weiterbildung. Das Angebot umfasst auch zahlreiche Beratungsangebote und Online-Tests zur Orientierung.
Zu Weiterbildungen in KURSNET:
Das ist eine umfassende Datenbank der Bundesagentur für Arbeit zu Angeboten wie Weiterbildungen, Umschulungen oder schulischen Ausbildungen.
Über Berufe im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit:
Ein umfangreiches Lexikon zu über 3.000 Berufen von A bis Z. Dort finden Sie Informationen zu den einzelnen Berufen, zu Anforderungen, Zugangsvoraussetzungen und weiteren Punkten.
Über Berufe und Weiterbildungen im Berufsinformationszentrum (BiZ):
Im Berufsinformationszentrum der Bundesagentur für Arbeit Bremen und Bremerhaven finden Sie vor Ort viele Informationen und Veranstaltungen zu Berufen und Berufsbildern.
Informationen für Betriebe und Unternehmen:
Im Bereich Jobcenter Bremen für Arbeitgeber haben wir alle Informationen zu Weiterbildung und Fortbildung für Firmen zusammengefasst.
Hilfe bei der Maßnahmensuche mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-Finder)
Sie haben einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für die Teilnahme an einer Maßnahme bekommen? Dann finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit passende Maßnahmen.
Hier geht es zu den Förderangeboten
Sie haben keinen AVGS? Dann sprechen Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft im Jobcenter Bremen.
Auf Ihrem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finden Sie verschiedene Informationen.
Sie finden dort Hinweise zur Art und zum Ziel des AVGS:
- Soll die Maßnahme Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen?
- Soll die Maßnahme Vermittlungshemmnisse feststellen, verringern oder beseitigen?
- Soll die Maßnahme Sie an eine selbstständige Tätigkeit heranführen?
Allgemeine Hinweise auf Ihrem AVGS:
- Wie lange darf Ihre Maßnahme höchstens dauern?
- Bis wann ist der AVGS gültig?
- In welcher Region dürfen Sie teilnehmen?