Finanzielle Hilfe für Familien und Kinder
Gerade Familien und Kinder verdienen eine besondere Unterstützung. Damit Letztere an Freizeitangeboten und Angeboten in der Schule mitmachen können, gibt es ein Bildungs- und Teilhabepaket. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der finanziellen Hilfen für Familien und Kinder. Und wir beantworten folgende Fragen:
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Wofür ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder und Jugendliche an Aktivitäten und Angeboten teilnehmen, die eigentlich Geld kosten – zum Beispiel einer Klassenfahrt, dem Musik- oder Sportunterricht. Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Möglichkeiten haben, auch wenn ihre Eltern weniger Geld haben.
Wer hat Anspruch auf diese Leistung? Kann auch ich diese Förderung beantragen?
Grundsätzlich haben alle Kinder, deren Eltern durch Bürgergeld unterstützt werden, die Möglichkeit bekommen, die Leistungen aus dem Bildungspaket zu beanspruchen.
Sie bekommen Bürgergeld? Dann helfen wir (das Jobcenter Bremen) Ihnen gerne. Melden Sie sich einfach bei uns.
Welche Hilfen gibt es für Familien, Kinder und Jugendliche?
Schulbedarf
Schulkinder unterstützen wir halbjährlich durch das Schulbasispaket beim Kauf von Schulmaterialien und Ausstattung. Dafür zahlen wir zum 01.08. und zum 01.02. des Jahres einen festen Betrag aus. Hinweis: Diese Werte können sich jedes Jahr ändern.
- Für Schüler:innen bis 15 Jahre läuft die Auszahlung automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
- Schüler:innen, die älter als 16 Jahre sind, müssen eine Schulbescheinigung einreichen, um den Zuschuss zu bekommen.
Kultur, Sport und Musik
Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendliche an Aktivitäten teilnehmen können, die ihnen Spaß machen. Deshalb unterstützt sie das Bildungs- und Teilhabepaket mit 15 Euro im Monat. Das Geld können Sie bei uns im Jobcenter beantragen. Ihr Kind kann diese ganz nach persönlichen Interessen dann zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge in Musikschulen oder Spiel- und Sportvereinen ausgeben.
Übersicht finanzielle Hilfen
Hier finden Sie eine Übersicht der finanziellen Hilfen des Bildungs- und Teilhabepakets, die Sie und Ihr Kind an anderen Stellen beantragen und in Anspruch nehmen können:
- Kostenübernahme fürs Mittagessen: Auch die Verpflegung in Schule und Kindergarten wird über das Bildungspaket und den Bremen-Pass vom Bildungsressort übernommen.
- Klassenfahrten und Ausflüge: Neben eintägigen Ausflügen mit dem Kindergarten oder der Schule können auch mehrtägige Aufenthalte durch das Bildungs- und Teilhabepaket bezahlt werden. So muss kein Kind auf eine Klassenfahrt, eine Exkursion oder einen Ausflug verzichten.
- Wichtig zu beachten: Für diese Leistung müssen Sie sich direkt mit Ihrem „Bremen-Pass“ an die Schule oder KiTa Ihres Kindes wenden.
- Nachhilfe: Ist die Versetzung ins nächste Schuljahr gefährdet? Dann übernimmt die Stadtgemeinde Bremen die Kosten für eine Nachhilfe. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schule des Kindes den Bedarf der Lernförderung bestätigt.
- Schülerbeförderung ab einer einer bestimmten Schulwegstrecke: Seit dem 01.01.2021 können Schüler:innen unter 18 Jahren kostenlos den Bremer Personennahverkehr nutzen, um zur Schule zu kommen. Das entsprechende Stadtticket bekommen Sie nach erfolgreicher Antragstellung beim Amt für Soziale Dienste per Post zugeschickt. Für Schüler:innen über 18 Jahren werden die Fahrtkosten ab einer bestimmten Schulwegstrecke ebenfalls übernommen. Das muss allerdings zuvor über die Schule vom Bildungsressort abgesprochen werden.
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