Für Arbeitgeber:innen
Gemeinsam zum Erfolg – wir vermitteln unsere Kund:innen in Ihre freien Stellen
Zusammen haben wir dasselbe Ziel: Wir finden für Ihre freien Stellen die passenden Mitarbeiter:innen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es unseren gemeinsamen Arbeitgeber-Service mit der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und dem Jobcenter Bremen. Er bringt Arbeitgeber:innen und Arbeitssuchende zusammen.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an unter 0421/56 60 0
Unser gemeinsamer Arbeitgeber-Service
Sie suchen Informationen zu den verschiedenen Vermittlungs- und Arbeitgeberförderungen des Jobcenters? Der gemeinsame Arbeitgeber-Service ist Ihre erste Anlaufstelle für Fragen rund um Personalgewinnung und Einstellungshilfen.
So erreichen Sie den gemeinsamen Arbeitgeber-Service
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 0800 4 5555 20
oder per Mail an:
Bremen-Bremerhaven.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Der Job-Turbo soll geflüchteten Menschen helfen in Deutschland Arbeit zu finden. Das stärkt nicht nur die Wirtschaft, sondern fördert gleichzeitig die soziale Integration. Das Ziel ist, Menschen schneller und nachhaltiger zu Arbeit zu verhelfen.
Sie möchten eine Person einstellen, die noch nicht über die erforderlichen sprachlichen oder beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt?
Auf dieser Seite finden Sie bereits eine Auswahl an Angeboten zur Unterstützung. Kontaktieren Sie gerne unseren gemeinsamen Arbeitgeber-Service. In einer persönlichen Beratung finden wir maßgeschneiderte Lösungen für Sie als Arbeitgeber:in.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Arbeitgeber:innen können Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, um Arbeitnehmer:innen bei der Eingliederung zu unterstützen. Diese Zuschüsse gelten für Einstellungen, in denen die Vermittlung aufgrund persönlicher Umstände erschwert ist. Die Dauer und Höhe der Unterstützung hängen von der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer:innen und den individuellen Eingliederungsanforderungen ab, wie es die §§ 88 ff. SGB III festlegen.
In unserem Flyer Eingliederungszuschuss geben wir Ihnen zusätzliche Informationen.
Bei Ihnen arbeiten Minijobber:innen und Sie möchten diese künftig sozialversicherungspflichtig beschäftigen? Das ist eine gute Idee, denn so sparen Sie sich das Einarbeiten immer neuer Mitarbeiter:innen und decken Ihren Personalbedarf mit qualifizierten Arbeitskräften. Und wir helfen Ihnen dabei: Als zusätzliche Unterstützung bieten wir Ihnen in diesem Fall einen Umwandlungsbonus an.
Auch bei der Weiterbildung Ihrer Beschäftigten unterstützt Sie das Jobcenter Bremen. Hier gibt es Weiterbildungsmaßnahmen, die während der bestehenden Arbeitszeit und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durchgeführt werden können.
Die betriebliche Umschulung von Voll- und Teilzeitkräften ist ein effektives Mittel, um dem Fachkräftemangel in Ihrem Unternehmen entgegenzuwirken. Sie als Arbeitgeber:in und Ihre Mitarbeiter:innen profitieren von einer verkürzten Ausbildungszeit auf ⅔ der regulären Ausbildungszeit. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für Prüfungsgebühren, Berufsschulkosten, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und überbetriebliche Seminare für die umzuschulenden Arbeitskräfte. Wir beraten Sie gerne.
Arbeitssuchende haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Maßnahme bei Arbeitgeber:innen ein Praktikum zu absolvieren. Dieses ist in der Regel bis zu 6 Wochen lang und dient der Erprobung und Kenntnisvermittlung vor einer möglichen Arbeitsaufnahme. Bitte beachten Sie, dass Praktika von arbeitssuchenden Personen vor Beginn des Praktikums angemeldet und genehmigt werden müssen.
Seit dem 1. Januar haben sich neue Möglichkeiten eröffnet, benachteiligte Menschen einzustellen. Dank des Teilhabechancen-Gesetzes können langzeitarbeitslose Menschen leichter eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden. In Zusammenarbeit mit Arbeitgeber:innen können wir Menschen, die bereits seit langer Zeit arbeitslos sind, neue Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bieten.
Teilhabe am Arbeitsmarkt
Arbeitgeber:innen können einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie Personen aus der definierten Zielgruppe einstellen. Dazu zählen:
- Menschen, die älter als 25 Jahre sind, in mindestens sechs der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren,
- schwerbehinderte Personen und
- Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (diese können bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden).
Die Förderung durch das Teilhabechancen-Gesetz geht maximal über fünf Jahre und umfasst anfangs 100 Prozent der Lohnkosten. Ab dem dritten Jahr verringert sich der Prozentsatz um 10 Prozentpunkte jährlich.
Sie haben zusätzlich die Option, bis zu 3.000 Euro pro Person für Qualifizierungsmaßnahmen erstattet zu bekommen.
Der Flyer zum § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) informiert noch weiter über diese Fördermöglichkeit.
Personen, die trotz vermittlerischer Unterstützung seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können durch das Jobcenter geförderte Arbeitsverhältnisse erhalten. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt im ersten Jahr 75 Prozent und im folgenden Jahr 50 Prozent des tariflich vereinbarten Entgelts.
In dieser Zeit bieten wir eine beschäftigungsbegleitende Betreuung an – unter Fortzahlung des Lohns.
Der Flyer zum § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) informiert noch weiter über diese Fördermöglichkeit.
Zusätzlich stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Filmbeitrag zur Verfügung, der erläutert, wie die Förderung funktioniert.
Wenden Sie sich dazu gerne an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service, der Ihr Arbeitsplatzangebot gerne aufnimmt.
Dies gilt auch, wenn Sie bereits geeignete Bewerber:innen für Ihre Stelle haben und die jeweiligen Fördermöglichkeiten für diese Personen erfragen möchten.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an unter 0421/178 2666
Sie erreichen den gemeinsamen Arbeitgeberservice
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 08000 4 5555 20
oder per Mail an:
Bitte beachten Sie, dass ein Arbeitsvertrag für ein durch §§16i und e SGB II gefördertes Arbeitsverhältnis erst nach Antragstellung und Bestätigung der Fördermöglichkeit durch das Jobcenter abgeschlossen werden darf. Andernfalls entfällt die Förderung. Sie bekommen vom Jobcenter Bremen die entsprechenden Antragsformulare zugesandt. Wichtig zu beachten: Das Aufgeben eines Arbeitsplatzangebotes ist noch keine offizielle Antragstellung.
Informationen zur Möglichkeit der ergänzenden Landesförderung des Landes Bremen bezüglich §§ 16i und e SGB II finden Sie auf der Homepage der Stadt Bremen.
Mit AzubiPLUS gibt es ein Förderprogramm, das insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der gezielten Einstellung benachteiligter Jugendlicher und Azubis unterstützt. Durch das Programm erhalten Sie als Arbeitgeber:in attraktive Förderungen, während Sie jungen Menschen eine Chance auf einen erfolgreichen Start in ihre berufliche Zukunft ermöglichen. Gleichzeitig sichern Sie sich so Ihre eigenen Nachwuchskräfte von morgen im Unternehmen.
Der Flyer AzubiPLUS informiert noch weiter über diese Fördermöglichkeit.
Ausbildung in Teilzeit
Mit der Möglichkeit, eine Ausbildung auch in Teilzeit zu starten, geben wir allen eine Chance, Alltag und Arbeit erfolgreich zu verbinden!
Junge Eltern und Pflegende, die aufgrund Ihrer Lebensumstände bisher noch keine Berufsausbildung abschließen konnten, haben durch unsere Unterstützung die Chance dazu.
Bei der Ausbildung in Teilzeit beträgt die wöchentliche Ausbildungszeit 30 Stunden, sodass genügend Zeit für Familie, Alltag, Berufseinstieg und Lernen bleibt. Unternehmen können von den Fähigkeiten und dem Engagement dieser motivierten und verantwortungsbewussten Zielgruppe profitieren. Gleichzeitig tragen sie zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses im eigenen Betrieb bei.