Wissenswertes zum Thema „Datenschutz“
Das Jobcenter Bremen nimmt den Schutz Ihrer Sozialdaten sehr ernst. Grundsätzlich geben wir Ihre persönlichen Daten ohne eine gesetzliche Grundlage oder Ihre persönliche Zustimmung nicht an Dritte weiter. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Datenschutz“ im Jobcenter Bremen.
Wozu benötigt das Jobcenter Bremen Ihre Sozialdaten?
Arbeitsuchende erhalten beim Jobcenter Bremen verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die Ihren Unterhalt sichern. Diese Grundsicherung wird durch das Sozialgesetzbuch II geregelt (SGB II). Die Jobcenter in Deutschland haben die Aufgabe, die Leistungen nach SGB II zu gewähren.
Je nach individueller Situation, können die Leistungen unterschiedlich hoch sein. Um Ihre Lebenssituation richtig beurteilen zu können, befragt Sie das Jobcenter Bremen zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Unser Ziel ist es, Sie umfassend und bestmöglich zu unterstützen.
Was sind Sozialdaten?
Die von den Jobcentern erfragten Sozialdaten umfassen vor allem
- Ihren beruflichen Werdegang (von der Schulausbildung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Ihre derzeitigen Lebensverhältnisse (familiäre Beziehungen, Wohnsituation, Einkommens- und Vermögensverhältnisse)
Diese Sozialdaten dienen den Jobcenter-Mitarbeiter:innen als Beurteilungsgrundlage für Ihre persönlichen Lebensumstände und geben wichtige Anhaltspunkte für Ihre erfolgreiche Eingliederung in die Arbeitswelt. Die Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Das Jobcenter Bremen schützt die Sozialdaten vor eine Weitergabe an nicht befugte Stellen.
Wie werden Ihre Sozialdaten geschützt?
Das Jobcenter Bremen gibt Sozialdaten nicht an Dritte weiter, ohne dass eine gesetzliche Grundlage vorliegt oder Sie zuvor eingewilligt haben. Verantwortlich für den sachgerechten Umgang mit Ihren Sozialdaten sind die Jobcenter selbst.
Das Jobcenter Bremen schützt Ihre Sozialdaten unter anderem durch:
- Die datenschutzrechtliche Ausbildung der Mitarbeitenden, diese werden im Umgang mit Sozialdaten besonders angewiesen und datenschutzkonform geschult.
- Darüber hinaus hat das Jobcenter Bremen eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Sie unterstützt die Geschäftsführung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und steht gleichzeitig den Mitarbeitenden und Kunden:innen des Jobcenters Bremen als Ansprechpartnerin für Fragen zum Thema „Datenschutz“ zur Verfügung.
Welche Rechte haben Sie?
Zur Gewährleistung des Schutzes Ihrer Sozialdaten stehen Ihnen unter anderem folgende Rechte zu:
- das Recht auf Auskunft über Ihre persönlichen Daten und Akteneinsicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
- sollten Ihre Daten versehentlich falsch oder unvollständig sein, haben Sie das Recht auf Berichtigung
- auch wenn Ihre Sozialdaten zu Unrecht gespeichert wurden oder nicht mehr benötigt werden, haben Sie das Recht auf Löschung oder hilfsweise Sperrung
- Sie haben auch das Recht, sich mit Ihrem Anliegen an die Datenschutzbeauftrage im Jobcenter Bremen zu wenden oder an den „Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“
An wen können Sie sich wenden?
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich am besten nach vorheriger Terminvereinbarung an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner im Leistungs- oder Integrationsteam. Sollten Sie nach der jeweiligen Auskunft nicht zufrieden sein und sollte für Sie weiterhin ein Grund zur Nachfrage bestehen, wenden Sie sich bitte an die Teamleitung oder an die stellvertretende Leitung des jeweiligen Teams. Die Teamleitung kann die Erklärung oder Entscheidung der Fachkraft überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Parallel dazu besteht die Möglichkeit sich an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Bremen zu wenden, die Sie in datenschutzrechtlichen Fragen unterstützend beraten kann, falls Sie meinen, in Ihren Datenschutzrechten verletzt zu sein.
Jobcenter Bremen
Die Datenschutzbeauftragte
Utbremer Str. 90
28217 Bremen
Sie können sich auch an „Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)“ wenden.
Fragen und Antworten zum Datenschutz für Jobcenter-Kund:innen finden Sie hier.
Besondere datenschutzrechtliche Hinweise zu Bußgeld- und Strafverfahren des Jobcenters Bremen
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i. V. m. § 63 SGB II, § 45 BDSG und §§ 2 und 46 Abs.1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie im Rahmen von beim Jobcenter Bremen geführten Bußgeldverfahren. Ferner gelten diese Hinweise für vom Jobcenter Bremen veranlasste Strafverfahren.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind gem. § 46 Nr. 7 BDSG das
Jobcenter Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer, Utbremer Strasse 90, 28217 Bremen
sowie i.V.m. § 50 Abs. 3 SGB II und die Bundesagentur für Arbeit,
vertreten durch den Vorstand,
Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.
Zentrale@arbeitsagentur.de
2. Datenschutzbeauftragte
Sollten Sie der Auffassung sein, dass das Jobcenter Bremen bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Bußgeldverfahren und/oder Strafverfahren gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, können Sie sich mit einer Beschwerde an die behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Die Datenschutzbeauftragte des Jobcenter Frau Schatral, erreichen Sie unter der Postanschrift: Utbremer Strasse 90, 28217 Bremen oder unter folgender E-Mail-Adresse:
Jobcenter-Bremen.Datenschutz@jobcenter-ge.de
Den Datenschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit erreichen Sie unter der Postanschrift: Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg oder über das unter dem folgenden Link aufrufbare Kontaktformular:
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner
3. Zweck der Verarbeitung
Als zuständige Verwaltungsbehörde nach § 64 Abs. 2 SGB II i. V. m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWIG hat das Jobcenter Bremen gemäß §§ 63 und 64 SGB II die Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II zu ahnden. In diesem Zusammenhang sind wir nach den genannten Vorschriften befugt, Geldbußen zu verhängen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verfolgt somit den Zweck der Verfolgung und Ahndung von nach § 63 SGB II sanktionierten Verstößen im Rahmen von Bußgeldverfahren und dient daher der Erfüllung der dem Jobcenter Bremen übertragenen Aufgaben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das SGB II nach § 63 SGB II ist Besondere datenschutzrechtliche Hinweise zu Bußgeld- und Strafverfahren des § 45 BDSG i. V. m. § 64 Abs. 2 SGB II und den fachspezifischen Vorschriften des OWiG und der StPO.
Danach sind dem Empfänger eines Bußgeldbescheides oder dem Beschuldigten im Strafverfahren ferner die Beweismittel zu benennen. Dazu gehört ggfs. auch die namentliche Benennung von Zeugen (z.B. der/die Anzeigende oder Hinweisgeber/-in).
Der Empfänger des Bußgeldbescheides oder der Beschuldigte im Strafverfahren soll die Beweiskraft des gegen ihn erhobenen Vorwurfs überprüfen können und in der Lage sein, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid oder seiner Rechtsverteidigung im Strafverfahren einzuschätzen.
Ferner werden personenbezogene Daten verarbeitet im Rahmen von vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vor den Strafgerichten sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
4. Rechte der betroffenen Person:
Ihre Rechte als betroffene Person richten sich hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten
- im Rahmen von Bußgeldverfahren nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 45 BDSG sowie §§ 56 ff. BDSG
- im Rahmen von Strafverfahren nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 200 StPO.
Danach haben Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht:
- auf Auskunft,
- auf Berichtigung,
- auf Löschung,
- auf Einschränkung der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten.
5. Beschwerderecht
Betroffene Personen haben weiterhin die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153 in 53117 Bonn
E-Mailadresse: poststelle@bfdi.bund.de
als Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen das Bundesdatenschutzgesetz und die anderen genannten Vorschriften verstößt.