Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.jobcenter-bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Jobcenters Bremen.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist barrierefrei. Alle geprüften Seiten erfüllen die Anforderungen der BITV 2.0 gemäß dem Standard BITV 2.0 (Mai 2019) / anzuwendender Standard EN 301 549.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der DIAS GmbH im Zeitraum vom 26.04.2024 - 02.05.2024 vorgenommenen Bewertung durch das Prüfverfahren BIK BITV-Test (Web), gemäß EN 301 549
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 02.05.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
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Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Jobcenter Bremen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, E-Mail: jobcenter-bremen.pressemarketing@jobcenter-ge.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.