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Unser Verständnis – Unsere Werte
- Unser Handeln wird durch ein positives Menschenbild und eine soziale Grundhaltung geprägt.
- Wir pflegen einen vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang miteinander.
- Wir gehen respektvoll und fair miteinander um, handeln glaubwürdig und nachvollziehbar.
- Wir gehen offensiv mit Konflikten um und holen uns Hilfe, wenn wir sie brauchen.
- Wir treten für Vielfalt und Chancengleichheit ein.
Wir sind das Jobcenter
- Wir wachsen organisatorisch und kollegial schrittweise zu einer Einheit zusammen.
- Wir unterstützen uns gegenseitig über Funktions- und Hierarchieebenen hinweg.
- Wir gehen offen, freundlich, hilfsbereit und respektvoll miteinander um.
- Wir übernehmen Verantwortung für den Erhalt unserer eigenen Leistungsfähigkeit und Gesundheit.
- Wir bilden uns kontinuierlich weiter – lebenslanges Lernen ist für uns selbstverständlich.
Unser Angebot für Bremer:innen
- Wir erarbeiten und entwickeln gemeinsam mit unseren Kund:innen Lösungsansätze.
- Wir sichern Existenzen und tragen zum sozialen Frieden in Bremen bei.
- Wir begegnen unseren Kund:innen auf Augenhöhe.
- Wir verstehen uns als Dienstleister für die Menschen in Bremen.
Wir mit unseren Partner:innen
- Wir arbeiten aktiv und intensiv mit unseren Netzwerkpartner:innen (örtliche Wirtschaft, Politik, Kammern, Verbände, Arbeitsmarktdienstleister usw.) zusammen. Wir sind aufgeschlossen für neue Ideen und Anregungen.
- Wir arbeiten Hand in Hand mit den Behörden der Stadt Bremen und der Agentur für Arbeit zusammen.
So ist das Jobcenter Bremen organisiert
Jeder Mensch, der bei uns arbeitet, hat eine verantwortungsvolle Aufgabe. Wir arbeiten für Bremer:innen, die Unterstützung brauchen. Beim Jobcenter ziehen wir alle an einem Strang. Dafür ist es uns wichtig, dass es Regeln und Strukturen für unsere Arbeit gibt. Die Grundlage dafür ist unsere Organisationsstruktur. Wir stellen Ihnen hier unsere Geschäftsführung, die Trägerversammlung und unseren Beirat vor.
Geschäftsführer: Thorsten Spinn
Als Geschäftsführer leitet Thorsten Spinn das Jobcenter. Und er ist dafür verantwortlich, dass alle Aufgaben richtig erledigt werden, damit die Bremerinnen und Bremer ihre Dienstleistungen zeitnah, vollständig und bürgerfreundlich erhalten.
Stellvertretende Geschäftsführerin: Wiebke Müller
Wiebke Müller ist erste stellvertretende Geschäftsführerin und verantwortlich für den Bereich Markt und Integration.
Stellvertretende Geschäftsführerin: Anja Fricke
Anja Fricke ist zweite stellvertretende Geschäftsführerin und ist für die Bereiche Leistungsgewährung und die Eingangszonen verantwortlich.
Sie möchten mehr über unsere Struktur erfahren? Dann schauen Sie sich unser Organigramm (PDF) an!
Was ist die Trägerversammlung?
Das Jobcenter Bremen ist eine gemeinsame Einrichtung (gE) der Stadt Bremen und der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven (AA). Beide Seiten stellen das Personal für die Arbeit im Jobcenter haben deshalb das gleiche Mitspracherecht in der Trägerversammlung. Das heißt, dass die Hälfte der Menschen der Trägerversammlung Vertreter:innen der Stadt Bremen sind – und die andere Hälfte zur Agentur für Arbeit gehört. Den Vorsitz der Trägerversammlung hat aktuell die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven.
Was macht die Trägerversammlung?
Die Trägerversammlung trifft wichtige Entscheidungen für das Jobcenter Bremen – das ist im § 44c SGB II festgelegt. Dazu gehören Entscheidungen rund um das Personal und die Organisation des Jobcenters Bremen. Die wichtigsten Aufgaben der Trägerversammlung sind folgende:
- Sie entscheidet, wer Geschäftsführer oder Geschäftsführerin des Jobcenters Bremen wird – und sie entscheidet auch über seine oder ihre Abberufung.
- Sie entscheidet darüber, wie viel Personal das Jobcenter hat.
- Sie kümmert sich um die Organisation des Jobcenters und entscheidet über Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat.
- Sie regelt wichtige Arbeitsabläufe.
- Sie trifft Entscheidungen über den Umzug an einen neuen Standort.
Was macht der Beirat?
In jedem Jobcenter wird ein örtlicher Beirat gebildet, so wie es im §18d des SGB II festgelegt ist. Dieser Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Der Beirat hat vor allem folgende Aufgaben:
- Er hilft der Geschäftsführung dabei, Ideen für Problemlösungen für Bremen zu entwickeln.
- Er berät bei der Planung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms.
- Der Beirat diskutiert auch Themen, die in der Zukunft wichtig sein werden.
- Er prüft, welche Auswirkungen bestimmte Programme zur Beschäftigungsförderung auf dem Bremer Arbeitsmarkt haben.
Wer gehört zum Beirat?
Die Trägerversammlung ist dafür verantwortlich, die Mitglieder des Beirats auszuwählen. Die Beiratsmitglieder werden vor allem aus folgenden Gruppen ausgewählt:
- Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Vertreter der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
- Kammern und berufsständische Organisationen
- Arbeitnehmerkammer Bremen
- Landesbehindertenbeauftragte:r der Freien Hansestadt Bremen
- Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
- Handwerkskammer
- Unternehmensverbände im Lande Bremen e.V.
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) – Region Bremen-Elbe-Weser
- ver.di – Bezirk Bremen-Niedersachsen
- Handelskammer Bremen
- Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF)
Wie Führungskräfte bei uns arbeiten
Wir haben uns gefragt: „Wie soll Führung im Jobcenter Bremen aussehen?“ Gute Führung ist uns sehr wichtig, denn nur so können wir unsere Ziele erreichen. Deshalb haben wir Führungsleitlinien. Die haben wir mit der Geschäftsführung, unseren Führungskräften, dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten in unterschiedlichen Workshops entwickelt. Was wir damit meinen, zeigen wir Ihnen auf dieser Seite.
Unsere Führungsleitlinien
So arbeiten wir als Führungskräfte beim Jobcenter Bremen!
- Wir übernehmen Verantwortung.
- Wir handeln mutig, gestalten innovativ und sind offen für Neues.
- Wir gehen offen und respektvoll auf unsere Mitarbeiter:innen zu.
- Wir schätzen die Unterschiedlichkeit unserer Mitarbeiter:innen und erkennen diese als Bereicherung an.
- Wir unterstützen Mitarbeiter:innen und entwickeln sie entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen weiter.
Was sind Führungsleitlinien?
Führungsleitlinien sind „Regeln“, die unseren Führungskräften zeigen, wie wir uns den Umgang mit unseren Mitarbeiter:innen wünschen. Die orientieren sich natürlich an den Werten und Prinzipien (dem Selbstverständnis) des Jobcenters Bremen. Uns ist sehr wichtig, dass jede Führungskraft diese Prinzipien und Werte verinnerlicht hat – und das bestätigen uns auch unsere Mitarbeiter:innen.
Zentrale Aufgaben: Was macht dieser Bereich?
Das Jobcenter Bremen hat sechs Geschäftsstellen. Daneben gibt es den Bereich „Zentrale Aufgaben“. Dieser Bereich ist übergreifend für alle Geschäftsstellen zuständig. Der Bereich „Zentrale Aufgaben“:
- kümmert sich darum, dass die Aufgaben im Jobcenter einheitlich erledigt werden
- unterstützt die Geschäftsstellen
- unterstützt die Geschäftsführung
Zum Bereich „Zentrale Aufgaben“ gehören:
Der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) im Jobcenter Bremen berät zu Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Er informiert und unterstützt:
- Arbeitssuchende – insbesondere mit familiären Verpflichtungen
- Arbeitgeber:innen und ihre Organisationen
- Institutionen sowie Netzwerke
Er initiiert, organisiert und begleitet Veranstaltungen und Projekte u.a. zu den Themen rund um:
- Frauenförderung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Er ist Ansprechpartner für die Themen:
- Chancengleichheit am Arbeitsmarkt für Frauen und Männer
- Einstieg in Arbeit und Ausbildung in verschiedenen Arbeitsseitmodellen
- beruflicher Einstieg von Erziehenden nach der Familienphase
Unser Beauftragter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt: Herr Handke
Telefonisch: 0421-178-2996
Mail: Per Mail
Im Jobcenter Bremen kümmert sich die Beauftragte für Migrationsangelegenheiten und besondere Zielgruppen am Arbeitsmarkt um Themen, die Menschen mit Migrations- bzw. Fluchtgeschichte betreffen.
Sie informiert, berät und unterstützt in übergeordneten Fragen:
- Arbeitsuchende mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung
- Arbeitgeber:innen mit Migrationsgeschichte
- Arbeitgeber:innen, die Migrant:innen beschäftigten wollen
- Arbeitgeberverbände, Institutionen sowie Netzwerke, die im Bereich der Beratung und beruflichen Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund aktiv sind
Sie initiiert, organisiert und begleitet Veranstaltungen und Projekte, z. B.:
- Spracherwerb
- beruflichen Beratung und Förderung von Menschen mit Migrationsgeschichte
- Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse
Sie ist zugleich Ansprechpartnerin für die Themen:
- Arbeitsmarkt für Migrant:innen
- sprachliche und berufliche Qualifizierung von Migrant:innen
- Beratung zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse
Unsere Migrationsbeauftragte: Frau Sander
Telefonisch: 0421-178-1069
Mail: Per Mail
Wir freuen uns über Ideen, Anregungen und auch Lob. Wir nehmen aber auch Ihre Probleme und Ihre Kritik ernst. Unser Ziel ist es, unsere Dienstleistungs- und Serviceangebote weiter zu verbessern. Wir haben das Kundenreaktionsmanagement eingerichtet, um auf Ihre Rückmeldungen eingehen zu können.
Sie haben eine Anregung oder sind mit Entscheidungen unzufrieden?
- Sie haben eine Nachfrage zu einem leistungsrechtlichen Sachverhalt? Oder Sie haben das Gefühl, dass etwas falsch entschieden wurde?
→ Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihren Ansprechpartner:innen im Leistungsteam.
- Sie haben eine Nachfrage zur Arbeitsvermittlung, Ausbildung oder Weiterbildung?
→ Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihren Ansprechpartner:innen im Integrationsteam.
- Sie haben mit den jeweiligen Ansprechpartner:innen gesprochen, Ihr Anliegen erläutert, aber noch keine Lösung gefunden?
→ Sprechen Sie mit der Teamleitung oder der stellvertretenden Leitung des jeweiligen Teams.
→ Sie haben noch immer das Gefühl, dass keine Lösung gefunden wurde? Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der jeweiligen Geschäftsstellenleitung. Die erreichen Sie unter unserer Servicenummer 0421-5660-0, unserem Online-Terminservice oder Per Kontaktformular.
So können Sie das Kundenreaktionsmanagement kontaktieren:
Sie konnten ihre Anliegen an den oben genannten Stellen nicht klären? Oder Sie haben ein weiteres Anliegen? Dann melden Sie sich schriftlich oder telefonisch bei unserem Kundenreaktionsmanagement.
Telefonisch: 0421-178-2998
Mail: Per Kontaktformular
Post: Jobcenter Bremen, Kundenreaktionsmanagement, Utbremer Str. 90, 28217 Bremen
Was macht die Widerspruchsstelle?
In der Widerspruchsstelle werden zum einen alle Widersprüche gegen die Entscheidungen des Jobcenters Bremen und zum anderen alle sozialgerichtlichen Verfahren vor den Sozial-, Landessozial – und Bundessozialgericht betreut. Ferner erfolgt bei uns auch die Bearbeitung der Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz.
Wann kann mir die Widerspruchsstelle weiterhelfen?
Wenn Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters Bremen nicht einverstanden sind und auch keine einvernehmliche Lösung mit der Sachbearbeitung möglich ist, können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats bei dem für Sie zuständigen Team oder direkt in der Widerspruchsstelle widersprechen.
Download: Vorlage für Widerspruch (PDF)
Wie kann ich die Widerspruchsstelle kontaktieren?
Einen Widerspruch können Sie schriftlich an die folgende Adresse richten:
Jobcenter Bremen
Widerspruchsstelle
Utbremer Straße 90
28217 Bremen
In Ihrem Widerspruch sind mindestens Ihre BG-Nummer/Kundennummer sowie der Bescheid, mit dem Sie nicht einverstanden sind, zu benennen. Nur so können wir Ihr Anliegen schnellstmöglich zuordnen.
Welche Unterlagen muss ich dabei haben, wenn ich einen Widerspruch habe?
Um einen Widerspruch einzulegen, brauchen Sie die genaue Bezeichnung des Bescheids und Ihre Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer.
Was passiert, wenn ich einen Widerspruch einlege?
Ihr Widerspruch wird bei uns sorgfältig in sachlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft. Dazu holen wir zunächst die Stellungnahme des Fachteams, welche die angegriffene Entscheidung erlassen hat, ein. Dann prüft die zuständige Fachkraft in der Widerspruchsstelle anhand Ihrer Widerspruchsbegründung und anhand der Stellungnahme des Fachteams, ob die getroffene Entscheidung rechtmäßig ist.
Ist eine Änderung der Entscheidung bzw. eine Abhilfe (zu Ihren Gunsten) nicht möglich, wird Ihnen in einem Widerspruchsbescheid die Sach- und Rechtslage ausführlich erklärt.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung im Widerspruch nicht einverstanden bin?
Sie können beim Sozialgericht Bremen (Am Wall 198, 28195 Bremen) eine Klage gegen die Entscheidung der Widerspruchsstelle einreichen. Das können Sie schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der dortigen Geschäftsstelle tun. Sie haben einen Monat Zeit, eine Klage zu erheben.
Wofür ist das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm?
Das Jobcenter Bremen erstellt jährlich ein Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm, das gemeinsam in der Trägerversammlung beschlossen wird. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) beschreibt die Planungen, Eckpunkte und Ziele der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Jobcenters Bremen. Es dient der Positionierung auf dem regionalen Arbeitsmarkt. Wir wollen das AMIP für jedermann lesbar machen und damit über unsere Aufgaben informieren. Es dient also nicht nur den Mitarbeiter:innen und den Beteiligten des Arbeitsmarktes.
AMIP 2023/24 (Überarbeitung) - PDF
Wo kann ich mir das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm angucken?
Wir schicken Ihnen die Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme der letzten Jahre gerne digital zu. Schreiben Sie uns dafür bitte eine E-Mail mit den Jahren, die Sie gerne hätten.
Was ist die Bildungszielplanung?
Die Bildungszielplanung ist die Grundlage für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Jobcenter Bremen.
Warum ist eine Bildungszielplanung so wichtig?
- Der Bedarf an Fachkräften ist immens hoch. Eine Weiterbildung oder Qualifizierung sichert den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes, verbessert Karriereaussichten oder ermöglicht auch erst den Wiederanschluss an das sich dynamisch entwickelnde Beschäftigungssystem.
- Für Unternehmen bedeutet qualifiziertes Personal unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit, aber auch eine Standortsicherung.
- Eine Bildungszielplanung ermöglicht ein abgestimmtes Handeln zwischen dem Jobcenter und den Bildungsträgern; sie bietet Informationen und ist transparent. Gleichzeitig kann aber auch schnell und individuell auf konkrete Bedarfe reagiert werden.
- Sie gibt eine Richtung, einen „roten Faden“ an. Den Vermittlungs- und Beratungskräften des Jobcenters Bremen bietet sie Orientierung, um gemeinsam mit den arbeitslosen, arbeitsuchenden oder beschäftigten Menschen individuell angepasste, tragfähige Qualifizierungsentscheidungen zu deren Zukunftssicherung vorzubereiten und umzusetzen.
Wo kann ich mir die Bildungszielplanung angucken?
- Bildungszielplanung 2025 (PDF)
- Bildungszielplanung 2024 (PDF)
- Bildungszielplanung 2023 (PDF)
- Bildungszielplanung 2022 (PDF)
- Bildungszielplanung 2021 (PDF)
- Bildungszielplanung 2020( PDF)
Wir schicken Ihnen die Bildungszielplanungen anderer Jahre gerne digital zu. Schreiben Sie uns dafür bitte eine E-Mail
Zur Dokumentation des Mitteleinsatzes aus dem Eingliederungstitel waren die Jobcenter jährlich verpflichtet eine Eingliederungsbilanz zu veröffentlichen. Die Eingliederungsbilanz informiert über die jeweiligen Eingliederungsleistungen, den Umfang der zugwiesenen Mittel und Ausgaben sowie über den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
Seit 2023 entfällt diese Pflicht. Sollten Sie Interesse an einer Eingliederungsbilanz aus dem Jahr 2021 oder davor haben, übersenden wir Ihnen diese auf Anfrage. Senden Sie uns eine E-Mail.