Rund ums Wohnen
Das Jobcenter Bremen unterstützt Sie auch beim Thema Wohnen mit finanziellen Hilfen. Ob bei den Kosten für die Unterkunft, Heizung oder anderen anfallenden Nebenkosten – wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach!
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Ein kurzer Überblick: Was wird durch das Bürgergeld abgedeckt?
Sie haben Probleme mit Ihrer Wohnsituation? Das Jobcenter Bremen unterstützt Sie durch das Bürgergeld bei verschiedenen anfallenden Kosten rund ums Wohnen, zum Beispiel mit einem/einer
- Übernahme für Miet- und Heizkosten
- angemessenen Unterstützung bei der Kaution als Darlehen
- Zuschuss für Renovierungskosten (unter bestimmten Voraussetzungen)
Wichtig zu wissen: Die Hilfe, die Sie bekommen können, hängt immer von Ihrer eigenen Situation ab – und die ist bei jedem anders. Am besten lassen Sie sich dazu bei Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechpartner:in im Jobcenter beraten.
Wenn Sie Bürgergeld bekommen, kann das Jobcenter Bremen Ihnen dabei helfen, die Kosten für eine Wohnung und anfallende Nebenkosten zu zahlen. Wichtig ist vor allem, dass die Wohnung für die Anzahl der Menschen, die dort leben, angemessen ist. Denn die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt von der Größe Ihrer Familie oder Wohngemeinschaft ab.
Hilfe bei Unterkunftskosten
Die Unterkunftskosten sind die finanzielle Hilfe, die das Jobcenter Bremen für eine Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung stellt. Eine Bedarfsgemeinschaft sind beispielsweise Sie und die Person, die in Ihrem Haushalt lebt. In der Stadt Bremen gelten Stand 02/2023 diese Werte als Orientierung für eine Mietobergrenze, die für eine Bedarfsgemeinschaft maximal übernommen werden kann:
Euro pro Haushalt mit
- 1 Person: 537 Euro
- 2 Personen: 560 Euro
- 3 Personen: 696 Euro
- 4 Personen: 789 Euro
- 5 Personen: 973 Euro
- 6 Personen: 1074 Euro
- 7 Personen: 1175 Euro
- jede weitere Person: +101 Euro
Hilfe bei Heizkosten
Die Unterkunftskosten decken schon einige der anfallenden Nebenkosten ab, wie zum Beispiel Wasser und Abwasser. Für die Heizkosten gibt es eine weitere Hilfe, die Sie zusätzlich zur Unterstützung für Unterkunftskosten bekommen. Diese werden zusammen mit der Übernahme der Unterkunftskosten bewilligt. Sie müssen hierfür also keinen extra Antrag stellen. Zu den Heizkosten zählen:
- monatlich anfallende Heizkosten
- einmalige Heizkosten, zum Beispiel Nachzahlungen aus der Heizkostenabrechnung oder Beschaffungskosten für Heizöl
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt davon ab, wie groß Ihre Wohnung ist und wie viele Familienmitglieder in der Wohnung leben. In der folgenden Tabelle steht, welche Größe der Wohnung (in Quadratmetern) für die Größe Ihrer Familie als angemessen gilt.
Haben Sie deutlich mehr Platz als in der Tabelle angegeben? Es kann sein, dass Sie weniger Geld für die Heizkosten vom Jobcenter bekommen. Besprechen Sie Ihre besondere Wohnsituation mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter:in.
Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung und bekommen Bürgergeld? Es gibt unterschiedliche Bereiche, in denen wir Sie finanziell unterstützen können:
- Wohn-Nebenkosten: Menschen, die eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus haben und dort selbst wohnen, kann das Jobcenter Bremen unterstützen, etwa mit der Übernahme einiger Nebenkosten (z. B. Wasser und Abwasser).
- Grund- und Erbbau-Steuer: Auch bei der jährlichen Zahlung der Grund- und/oder Erbbau-Steuer Ihrer Immobilie kann das Jobcenter Bremen Sie unterstützen.
- Wohngebäudeversicherung: Damit Sie und Ihre Immobilie weiterhin geschützt sind, kann das Jobcenter Bremen die Kosten für die Wohngebäudeversicherung übernehmen.
- angemessene Zinszahlungen: Sie sind Eigentümer:in einer Immobilie und können Ihre Zinszahlungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht zahlen? Hier kann das Jobcenter Bremen einen Teil der Zahlungen übernehmen.
Wichtig zu beachten: Ob das Jobcenter Sie in einem der Punkte unterstützen kann und wie viel Geld Sie bekommen, können wir Ihnen erst in einem persönlichen Gespräch sagen.
Kontaktieren Sie uns gerne!
Rufen Sie uns an unter 0421/56 60 0
Auch beim Umzug in ein neues Zuhause kann Sie das Jobcenter Bremen unterstützen. Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen möchten und Bürgergeld bekommen, kontaktieren Sie unbedingt Ihre:n zuständige:n Ansprechpartner:in im Jobcenter Bremen, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Das bedeutet:
- Bevor Sie umziehen, sprechen Sie unbedingt mit dem Jobcenter Bremen über
- das Angebot der neuen Wohnung (zum Beispiel die Miet- und Nebenkosten)
- die Gründe, warum Sie umziehen möchten (ggf. mit Nachweisen)
- Verwenden Sie am besten unseren Laufzettel zum Mietangebot (PDF) und legen Sie das Mietangebot des Vermieters dazu.
Wichtig: Sprechen Sie unbedingt mit uns, bevor Sie den Mietvertrag der neuen Wohnung unterschreiben!
- Bitte beachten Sie: Nur wenn das Jobcenter Bremen Ihnen eine Zusicherung für die Kostenübernahme der neuen Wohnung gibt, können wir nach dem Umzug garantieren, dass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. Melden Sie sich also frühzeitig.
- Bei Umzügen innerhalb der Stadt Bremen ist die Jobcenter-Geschäftsstelle Ihres bisherigen Stadtteils der richtige Ansprechpartner.
- Bei Umzügen von außerhalb in die Stadt Bremen sollten Sie – vor dem Umzug – Kontakt mit dem Jobcenter Ihres bisherigen Wohnortes aufnehmen und alle Fragen klären. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall.
„Ich befürchte, meine Wohnung verlassen zu müssen, da sie zu teuer ist!“
Dann stehen Sie vor der Frage: „Wie lange kann ich in meiner bisherigen Wohnung bleiben, wenn sie zu teuer ist?“ Wenn Sie eine hohe Miete haben, wird diese in den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) noch vollständig vom Jobcenter Bremen übernommen. Nach der Karenzzeit wird die Miete nur noch in Ausnahmefällen in voller Höhe übernommen. In diesem Fall übernimmt das Jobcenter Bremen die zu hohe Miete nur noch kurzzeitig und in wenigen Ausnahmefällen. Besprechen Sie diese besondere Situation mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter:in.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie jünger als 25 Jahre sind, zahlt das Jobcenter Bremen nur in bestimmten Fällen die Kosten, die mit einer Wohnung anfallen.
Dazu wird erstmal überprüft, ob ein Umzug in Ihrer Situation gerade erforderlich ist und die Mietkosten für eine eigene Wohnung übernommen werden.
- Dafür füllen Sie im ersten Schritt den entsprechenden Fragebogen (PDF) aus. In dem Fragebogen können Sie erklären, welche besonderen oder schwierigen (sozialen) Umstände ihren Umzug begründen.
- Nach dem Ausfüllen geben Sie den Fragebogen wieder an das Jobcenter zurück. Machen Sie dafür einfach einen Termin mit unseren zuständigen Mitarbeiter:innen für ein persönliches Beratungsgespräch – das geht am besten online. Hier können Sie unter „Jugendberufsagentur“ einen Termin für ein Wohnraumgespräch vereinbaren.
- Ist Ihr Antrag erfolgreich, bekommen Sie eine schriftliche Zusicherung der Kostenübernahme.
Sie haben noch offene Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne um alle weiteren Fragen zu klären und Ihre persönliche Situation zu besprechen.
Achtung! Die folgende Regelung gilt sowohl beim ersten Auszug aus dem Elternhaus als auch bei jedem weiteren Umzug
Die Verwaltungsanweisung § 22 SGB II für die Kosten der
Unterkunft ist auf der Internetseite von soziales Bremen veröffentlicht.