24. Mai 2022
Rechtkreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine
Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig - Fachkräfte vor Ort
Wer seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet ist, kann Grundsicherung (SGB II) beantragen.
Aufenthaltstitel notwendig
Bremen, 24. Mai 2022 – Bislang bekamen Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das ändert sich ab 1. Juni, dann fallen alle Geflüchteten unter das Sozialgesetzbuch II. Bereits jetzt können Anträge auf Leistungen der Grundsicherung gestellt werden. Es ist weder Eile geboten noch muss jemand befürchten, in der Übergangsphase kein Geld zu erhalten: Der Übergang der Familien von den Sozialzentren zum Jobcenter erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Sozialressort und dem Jobcenter. Das abgestimmte Verfahren stellt sicher, dass Geflüchtete aus der Ukraine zu keiner Zeit ohne Leistungen sind. Übersetzungen werden gewährleistet.
Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen für Geflüchtete sind
- eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und
- eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR).
Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfe-bedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Die Einrichtung eines Kontos wird dringend empfohlen.
Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178-7915 erreichbar.
Alle Hilfen aus einer Hand
Das Jobcenter unterstützt alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen. Hintergrund ist die Massenzu-stromrichtlinie, die von der EU für Geflüchtete aus der Ukraine in Kraft gesetzt wurde.
Das Jobcenter berät und begleitet zudem beim Eintritt in Arbeit und Ausbildung sowie beim Lernen der deutschen Sprache und der Suche nach einem Kitaplatz. Ebenso unterstützen wir, dass Berufs- oder Bildungsabschlüsse anerkannt werden.
Alle Infos: jobcenter-bremen.de/ukraine
#wirhelfenbremen