Informationen auf der Seite der Arbeitsagentur
Hier finden Sie alle erforderlichen Anträge, Formulare und Ausfüllhinweise
Wichtige Dokumente zum herunterladen
Seit dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld)
Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich.
Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch die Jobcenter.
Den Antrag auf Bürgergeld finden Sie zum Download auf unserer Website, in Papierform erhalten Sie die Vordrucke an unseren Jobcenter-Standorten.
Bis zum 31. Mai 2022 gilt die bestehende Regelung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Anschluss betreut das Jobcenter Bremen die geflüchteten Menschen aus der Ukraine.
Bitte beachten Sie:
Voraussetzung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Sie erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen.
Das Jobcenter unterstützt bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit anderen Behörden und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen.
Wie können Sie bei uns einen Antrag stellen?
Einreise aus der Ukraine ab 01.06.2022:
private Unterkunft:
Wenn Sie nach dem 31.05.2022 aus der Ukraine eingereist sind und bei Verwandten, Bekannten oder Freunden vorübergehend wohnen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Registrierung oder direkt auf https://termin.bremen.de/termine/select2?md=50&lang=ua_UA).
staatliche Unterkunft:
Wenn Sie nach dem 31.05.2022 aus der Ukraine eingereist sind und vorübergehend in einer staatlichen Unterkunft wohnen (z.B. Messehalle, Zeltstadt), erhalten Sie einen Termin zur Registrierung in der Lindenstraße. Nach der Registrierung können Sie beim Migrationsamt in der Stresemannstraße einen Aufenthaltstitel beantragen. Wenn Sie anschließend Unterstützung durch Geldleistungen nach dem SGB II beantragen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag im Jobcenter Bremen. Die zuständige Geschäftsstelle finden Sie in dieser Übersicht:
Weitere Informationen:
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine mehrsprache Seite eingerichtet. Menschen aus der Urkraine finden hier wichtige Informationen. Für Fragen zu Arbeit und Ausbildung ist die jeweilige Agentur für Arbeit Ansprechpartner.
Für Menschen aus der Ukraine aber auch für Bremer:innen, die Gefüchteten konkret helfen möchten, hat die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Informationen (zweisprachig) und Adressen zusammen gestellt. Sie werden laufend aktualisiert: